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Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung erbringt eine Reihe von Leistungen. Unter anderem gehören dazu Leistungen, die Menschen wieder in Arbeit bringen sollen, sie aber auch finanzielle unterstützen, wenn dieses Vorhaben scheitert, die Menschen aber dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen. Die Leistungen richten sich dabei in erster Linie an die Personengruppe, die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligt – die Arbeitsnehmer und Arbeitnehmerinnen. Damit ein jemand aber leistungsberechtigt ist, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung erstreckt sich dabei von Leistungen wie zum Beispiel der einer Unterstützung im Bezug auf die Erstattung von Bewerbungskosten, Reisekosten und Vermittlungsgutscheinen, wobei diese Maßnahmen der Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung dienen, wie zum Beispiel die Zahlung von Übergangsbeihilfen, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe.
Darüber hinaus wird aus der Arbeitslosenversicherung ach Übergangsgeld; Ausbildungsgeld und natürlich Arbeitslosengeld gezahlt, wie auch Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld und Insolvenzgeld, sowie Saison-Kurzarbeitergeld und das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld, sowie das Kurzarbeitergeld und Transferleistungen.
Die Arbeitslosenversicherung leistet dabei aber nicht nur direkte Zahlungen ihre Versicherten, sondern auch an Arbeitgeber, um die Einstellung von Arbeitslosen fördern zu helfen, und zwar in Form von Eingliederungszuschüssen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Ungelernte, sowie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und Arbeitshilfen für behinderte Menschen, sowie für die Probebeschäftigung behinderter Menschen, entsprechend daher auch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von schwer behinderten Mensche und Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwer behinderte Menschen, bzw. für deren Probebeschäftigung.
Weitere große Teilbereiche, die ebenfalls aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, sind die Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, sowie die Förderung der Berufsausbildung und die Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung, oder zur beruflichen Rehabilitation, sowie andere.
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